Das Verbot der Verwendung von Bleischrot auf und in Feuchtgebieten gilt für alle EU-Staaten ab dem 16. Februar 2023. Leider ist der Begriff „Feuchtgebiet“ in dieser Verordnung nicht genau definiert. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass eine Pfütze als Feuchtgebiet gilt.
Um diese Feuchtgebiete muss eine Pufferzone von 100 m eingehalten werden. In diesen Gebieten dürfen nur bleifreie Patronen mitgeführt und verwendet werden.
Das Bayerische Umweltministerium hat den Begriff Feuchtgebiet im Schreiben (65a-U8646.1-2011/1-44) konkretisiert!
Achtung auf der Entenjagd am Wasser darf nur bleifreie Munition verwendet werden!!!
Bei der Hasen- und Fasenenjagd darf Bleischrot verwendet werden, wenn man sich in einem Abstand von 100 m zu Feuchtgebieten (Definition siehe Links unten) aufhält!