In Artikel 13 des Bayerischen Jagdgesetzes ist bestimmt, dass Revierinhaber von zusammenhängenden Jagdrevieren eine Hegegemeinschaft bilden können.
Die Aufgaben einer Hegegemeinschaft sind vielfältig. Dazu gehört Hegemaßnahmen in den einzelnen Jagdrevieren untereinander abzustimmen und auch durchzuführen. Auch eine gemeinschaftliche Wildbestandsermittlung und die Abschussplanvorschläge aufeinander abzustimmen ist wichtiger Aspekt einer Hegegemeinschaft.
In der Kreisgruppe Landshut sind aktuell 8 Hegegemeinschaften organisiert.