Hundewesen

„Jagd ohne Hund ist Schund“

Dieser Grundsatz gilt trotz Nachtsichttechnik und Wärmebildkameras nach wie vor. Bei der Niederwild- und Entenjagd ist der Einsatz eines brauchbaren Hundes aus Tierschutzgründen gesetzlich vorgeschrieben. Ebenso muss in jedem Revier jederzeit ein brauchbarer Hund für die Schweißarbeit zur Verfügung stehen. Auch wenn man mit der Wärmebildtechnik so manches Stück findet, wo man früher ohne Technik noch einen Hund brauchte, wird es immer Nachsuchen geben, bei denen ein Hund das verletzte Tier stellen muss.

In unserer Kreisgruppe haben wir einen behördlich anerkannten Nachsuchenführer und einen erfahrenen Nachsuchenführer, der demnächst auch von der Regierung von Niederbayern bestätigt wird.

Näheres hier nachzulesen

Es empfiehlt sich aber trotzdem, mit den Nachbarrevieren eine Nachsuchenvereinbarung zu treffen. Denn nur der anerkannte Nachsuchenführer darf mit der Waffe ins Nachbarrevier. Manchmal ist es aber auch gut, wenn ein Vorstehschütze verletztes Wild erlegen kann, das vor dem Nachsuchenführer herzieht.

Konstantin  Ottendorfer (behördlich anerkannte Nachsuchengespann ):

Bayerischer Gebirgsschweißhund, BKBGS

Tel.: 0176 21829795

 

Konrad Scherer:

Deutscher Wachtelhund

Tel.: 0171 8018183

 

 

 

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